Veränderungsanzeige

Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, falls sich Kontaktdaten ändern.

 

veraenderungsanzeige.pdf

Lizenzen & Quellen

Freistellungen

In Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Schulbesuch freigestellt werden.

 

Bitte stellen Sie dazu rechtzeitig einen Antrag:

  • bei einem Tag: Entscheidung trifft Klassenleiter
  • bis zu 10 Tagen: Entscheidung trifft die Schulleitung
  • ab dem 11. Tag entscheidet das Landesschulamt (gilt auch für Kur-Aufenthalte)
Eine Freistellung vor bzw. nach den Ferien ist lt. Schulgesetz §36 nicht gestattet.

Krankmeldungen

Bitte benachrichtigen Sie die Schule im Krankheitsfall bis spätestens 08.15 Uhr.

 

Informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind eine ansteckende Infektion (Scharlach, Röteln, Windpocken, Norovirus,...) hat oder ein Befall von Kopfläusen aufgetreten ist.

 

Nach Wiederaufnahme des Schulbesuches geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten oder eine ärztliche Bescheinigung mit.

Unfallmeldung

Bei Unfällen, die einen Arztbesuch erfordern, geben Sie bitte schnellstmöglich eine Meldung an die Schule.

 

aushang_unfallmeldung.pdf

 

Lizenzen & Quellen

Fundsachen

Leider sammeln sich regelmäßig eine Vielzahl von nicht abgeholten Dingen an, die wir nicht dauerhaft lagern können. Deshalb wird immer vor den Ferien der Fundsachenschrank geleert und alle nicht abgeholten Dinge (Sportschuhe, Jacken, Trinkflaschen, Brotdosen usw.) gespendet.

Der Hort wird in der Woche davor alle angesammelten Sachen auslegen, bevor diese abgegeben werden.

 

Wir bitten Sie daher selbständig den Schrank regelmäßig nach Sachen Ihrer Kinder zu durchsuchen.




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