Beschwerde- und Problembearbeitung

Häufig werden Beschwerden persönlich, telefonisch oder schriftlich vorgetragen und leider oft nicht direkt gegenüber den Beteiligten geäußert. Bitte sehen Sie von telefonischen Beschwerden ab und suchen Sie immer das persönliche Gespräch zur Klärung des Sachverhaltes.

 


Beachten Sie vorher bitte folgende Punkte:

 

Sachverhalt

o Um welches Problem geht es eigentlich?
o Gegen wen oder was genau richtet sich die Beschwerde?

 

Beschwerdebedeutung

o Ist die Beschwerde berechtigt?
o Wie kann der Beschwerde abgeholfen werden?

 

Zuständigkeiten

o Wer kann vorerst am besten reagieren?
o Welche Personen sollten beteiligt sein?
o Sind alle Beteiligten informiert?

 

 

Bearbeitungsverfahren / einzuhaltende Reihenfolge:


1. Eltern wenden sich an betroffene Lehrkraft (Fachlehrer und/oder Klassenleiter)

  • Die Beschwerdeführer werden angehört, Zuständigkeiten geklärt und ein ausführliches Gespräch geführt.
  • Wenn keine Abhilfe der Beschwerde möglich war (Vereinbarungen, Maßnahmen kamen nicht zustande):

2. Eltern wenden sich an Schulleiter (evtl. mit betroffener Lehrkraft)

  • Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden kann (Fachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde):

3. Eltern wenden sich an Landesschulamt (Halle (Saale), Schulfachliches Referat: Grund- und 

    Förderschulen)




Datenschutzerklärung