Hausordnung

Veränderungsanzeige

Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, falls sich Kontaktdaten ändern.

 

veraenderungsanzeige.pdf

Online-Formular Schülerfahrausweis

Die Beantragung des Schülerfahrausweises kann durch die Erziehungsberechtigten ab sofort über die Homepage des Landkreises Saalekreis unter folgendem Link erfolgen:

 

Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises gem. § 71 SchulG LSA i.V.m. der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Saalekreis (formular-server.de)

 

(handout_bestaetigung_schulbesuch_fuer_fahrausweis_fuer_schulen.pdf)

Freistellungen

In Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Schulbesuch freigestellt werden.

 

Bitte stellen Sie dazu rechtzeitig einen Antrag:

  • bei einem Tag: Entscheidung trifft Klassenleiter
  • bis zu 10 Tagen: Entscheidung trifft die Schulleitung
  • ab dem 11. Tag entscheidet das Landesschulamt (gilt auch für Kur-Aufenthalte)
Eine Freistellung vor bzw. nach den Ferien ist lt. Schulgesetz §36 nicht gestattet.

Krankmeldungen

Bitte benachrichtigen Sie die Schule im Krankheitsfall bis spätestens 08.15 Uhr.

 

Informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind eine ansteckende Infektion (Scharlach, Röteln, Windpocken, Norovirus,...) hat oder ein Befall von Kopfläusen aufgetreten ist.

 

Nach Wiederaufnahme des Schulbesuches geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten oder eine ärztliche Bescheinigung mit.

Infektionsschutzgesetz

Fundsachen

Leider sammeln sich regelmäßig eine Vielzahl von nicht abgeholten Dingen an, die wir nicht dauerhaft lagern können. Deshalb wird immer vor den Ferien der Fundsachenschrank geleert und alle nicht abgeholten Dinge (Sportschuhe, Jacken, Trinkflaschen, Brotdosen usw.) gespendet.

Der Hort wird in der Woche davor alle angesammelten Sachen auslegen, bevor diese abgegeben werden.

 

Wir bitten Sie daher selbständig den Schrank regelmäßig nach Sachen Ihrer Kinder zu durchsuchen.




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